Was ist das WissZeitVG?
In der Wissenschaft sind unbefristete Arbeitsverhältnisse in der Promotions- und Postdoc-Phase seltene Ausnahmen. Nachwuchswissenschaftler:innen hangeln sich in der Regel von Stelle zu Stelle oder von Projekt zu Projekt. Mal sind es die aus den Grundmitteln einer Einrichtung bezahlten Haushaltsstellen, mal Drittmittelstellen.
Dies ist möglich, weil in der Wissenschaft Befristungen von Anstellungsverhältnissen anders gehandhabt werden als sonst im Arbeitsrecht üblich. Rechtliche Grundlage hierfür ist das 2007 eingeführte Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft, kurz Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG).
Das Gesetz regelt die Befristung von Arbeitsverträgen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal mit akademischer Ausbildung an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie an staatlich anerkannten privaten Einrichtungen. Für sie gelten andere Regelungen, als sie das allgemeine Arbeitsrecht mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorsieht. Hintergrund des WissZeitVG ist, dass in der wissenschaftlichen Arbeitswelt eine gewisse Rotation erwünscht ist.
Für die Nachwuchswissenschaftler:innen bedeutet es jedoch eine viele Jahre lang andauernde Unsicherheit über die berufliche Zukunft und häufig (da es sich in der Regel um Teilzeitstellen handelt) prekäre Einkommensverhältnisse – und das in der Rush Hour des Lebens, in der üblicherweise die Familiengründung oder auch Immobilienkäufe anstehen. Das hat zur Folge, dass der Beruf des Wissenschaftlers oder der Wissenschaftlerin an Attraktivität verliert und der wissenschaftliche Nachwuchs, gerade auch hoch qualifizierter aus dem Ausland, fehlt.