„Eigene Stelle“: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Sobald die Dissertation eingereicht wurde, kann ein Antrag auf eine „Eigene Stelle“ bei der DFG gestellt werden. Das bedeutet auch: Um eine „Eigene Stelle“ zu bekommen, müssen Interessierte promoviert sein. Eine Beratung bei der Antragsberatungsstelle der gewünschten Einrichtung oder bei der DFG-Geschäftsstelle im Vorfeld kann hier hilfreich sein.
Für das jeweilige Forschungsvorhaben müssen sich Anwärter im Anschluss eine geeignete Gasteinrichtung suchen. Dabei gilt es darauf zu achten, dass dort optimale Bedingungen für das eigene Forschungsvorhaben vorherrschen. Vielleicht ist ja ein Mentor oder eine Mentorin dort ansässig?
Die „Eigene Stelle“ ist regulär eine Vollzeitstelle und als solche zu beantragen. Schließlich geht es darum, dass Nachwuchswissenschaftler:innen ihrem Forschungsvorhaben sämtliche Arbeitskapazitäten widmen. Eine Arbeit in Teilzeit ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Finanzierung einer Vollzeitstelle bereits bewilligt wurde und die Arbeitszeit dann aber reduziert werden muss. Triftige Gründe dafür sind beispielsweise Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder eine chronische Krankheit, die verhindert, dass die Arbeit einer vollen Stelle geleistet werden kann.
Zwischen 50 und 100 Prozent – wie viele Mitarbeitende einer „Eigenen Stelle“ in Teilzeit arbeiten, das können sie ganz flexibel entscheiden. Durch die reduzierte Arbeitszeit kann die Projektlaufzeit entsprechend verlängert werden. Da die „Eigene Stelle“ ausschließlich der Arbeit an dem beantragten Projekt dient, darf eine eventuelle Lehrtätigkeit immer nur außerhalb der Projektarbeitszeit stattfinden.
Antrag bei der DFG auf eine „Eigene Stelle“: So geht‘s
Für den Antrag wird eine Arbeitgebererklärung der jeweiligen Gasteinrichtung benötigt. Damit erklärt sich die betreffende Hochschule oder Forschungseinrichtung bereit, die Arbeitgeberfunktion zu übernehmen und mit dem Bewerber oder der Bewerbin einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Außerdem sichert sie diesem darin zu, weisungsfrei und ausschließlich an seinem Projekt arbeiten zu können – sowie, dass Räumlichkeiten und der Zugang zu den nötigen Infrastrukturen zur Verfügung stehen.
Nachwuchswissenschaftler:innen sollten daher unbedingt Kontakt mit dem von ihnen anvisierten Institut aufnehmen und klären, ob tatsächlich Räume zur Verfügung stehen. Abrufbar ist eine solche Mustererklärung auf den Seiten der DFG: www.dfg.de (Formulare). Beantragt werden kann eine „Eigene Stelle“ übrigens auch für eine wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland, sofern eine unterschriebene Arbeitgebererklärung einer deutschen Forschungseinrichtung vorgewiesen werden kann.
Tipp: Die Antragstellung findet elektronisch über das DFG-elan-Portal statt. Hier haben Antragstellende die Möglichkeit, ein persönliches Benutzerkonto anzulegen und Anträge direkt einzureichen. Praktisch: Auch den Status der Bearbeitung können sie hier einsehen.
Weitere Förderungen der DFG
Wer nicht die Voraussetzungen erfüllt, um bei der DFG im Rahmen der Sachbeihilfe oder koordinierter Programme für eine „Eigene Stelle“ gefördert zu werden, für den bietet die Deutsche Forschungsgemeinschaft noch weitere personen- oder themenbezogene Fördermöglichkeiten. Hier eine Auswahl:
Eine vollständige Übersicht der Förderprogramme finden Interessierte auf der Webseite der DFG unter „Förderung auf einen Blick“.