Der Lebenslauf für die Bewerbung um eine Professur
Der Curriculum Vitae ist das Herzstück einer jeden Bewerbung. Deswegen sollte beim Verfassen des Lebenslaufs ganz besonders auf Genauigkeit und Vollständigkeit geachtet werden. Der Aufbau orientiert sich dabei am angelsächsischen Prinzip: das Neueste zuerst, in der zeitlichen Abfolge absteigend. Entscheidend ist, die eigene Berufserfahrung und die damit einhergehende Qualifikation für die angestrebte Stelle nachzuweisen.
Da es bei einer HAW-Professur nicht nur um die methodisch-praktische Lehre, sondern auch um Mitarbeit in Gremien der akademischen Selbstverwaltung geht, sollten hiermit zusammenhängende Tätigkeiten aufgeführt werden. Weiterqualifizierungen oder Projekterfahrung sind zusätzliche Bausteine in Bezug auf die Tätigkeit als Professor:in und sollten im Lebenslauf nicht fehlen.
Neben einer einschlägigen wissenschaftlichen Ausbildung und allen relevanten beruflichen Tätigkeiten erhöhen folgende Inhalte eines Lebenslaufs die Chancen auf eine Zusage:
- Arbeitsschwerpunkte, übernommene Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die zur Stellenausschreibung passen
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte, gegebenenfalls Verantwortlichkeit zu eingeworbenen Drittmitteln
- Ausrichtung von Vortragsreihen, Tagungen, Ausstellungen und ähnlichem
- Auslandsaufenthalte, gegebenenfalls internationale Kooperationen
- Mitgliedschaften in Berufsverbänden, Arbeitskreisen, wissenschaftlichen Gesellschaften
- Ämter oder Mitarbeit in Gremien der akademischen Selbstverwaltung
- Weiterqualifizierungen (Sprachen, Projektmanagement und ähnliches)
- Listenplätze in Berufungsverfahren
Berufs- und Lehrerfahrung: So erbringt man die Nachweise
Passend zu den im Lebenslauf aufgeführten Stationen und Erfahrungen sollten die Nachweise hierfür lückenlos beigefügt werden – das Aktuellste jeweils zuerst. Dazu gehören zunächst die Promotionsurkunde (gegebenenfalls der Nachweis über den Stand eines laufenden Promotionsprojekts) sowie Zeugnisse aus dem Studium.
Es folgen alle Nachweise zu beruflichen Tätigkeiten, also Arbeitszeugnisse und gegebenenfalls Praktikumszeugnisse. Da im Gegensatz zu einer Bewerbung als Universitätsprofessor:in wesentlich mehr praktische Berufserfahrung nachgewiesen werden muss, kommt der Auflistung beruflicher Stationen eine gewichtige Rolle zu. Aus dem Lebenslauf sollte verstärkt hervorgehen, dass auch außerhalb der Wissenschaftswelt gearbeitet wurde.
Des Weiteren können beispielsweise Lehrerfahrung, durchgeführte Projekte und andere Qualifikationen listenartig aufgeführt oder durch Bestätigungsschreiben nachgewiesen werden:
- Liste wissenschaftlicher Publikationen, Vorträge oder anderweitiger Veröffentlichungen
- Verzeichnis erhaltener Preise oder Auszeichnungen
- Liste über Drittmittelprojekte
- Liste relevanter Weiterbildungen, gegebenenfalls hierfür erhaltene Abschluss- oder Sprachzeugnisse
- Liste der abgehaltenen Lehrveranstaltungen inklusive Ort, Art und Titel, gegebenenfalls damit zusammenhängende Evaluationen
- Dokumentation über Mitgliedschaften und Ämter
- Gegebenenfalls Betreuungsgutachten zu Abschlussarbeiten, Empfehlungsschreiben und ähnliches
Bewerbung HAW-Professur: Lehrkonzept
Zur Bewerbung um eine HAW-Professur gehört ein Lehr- und gegebenenfalls auch Forschungskonzept, das je nach Themenausrichtung und Erfahrung des Bewerbenden darüber entscheidet, ob er oder sie auf die Stelle passt. Entscheidend ist hier vor allem, ob die eigenen Forschungs- und Lehrschwerpunkte dem entsprechen, was die Hochschule mit der Professur abdecken möchte.
Kandidat:innen sollten sich für die Erstellung ihres Lehrkonzeptes genügend Zeit nehmen, denn neben der Darstellung von Themenschwerpunkten und der quantitativen Lehrerfahrung geht es insbesondere um die (nachweisbare) Qualität und methodologische Ausrichtung der eigenen Lehre. Hinzu kommt, dass die eigenen Forschungen nicht nur thematisch zum Profil der Uni passen sollten, auch müssen bisheriger Forschungsoutput und geplante Forschungsaktivitäten explizit dargelegt werden.
Nach der Bewerbung: So läuft das Berufungsverfahren
Da HAW-Professuren durch einBerufungsverfahrenbesetzt werden, nimmt spätestens nach Ende der offiziellen Bewerbungsfrist die eingesetzte Berufungskommission ihre Arbeit auf. Je nach Landesgesetz oder Berufungsordnung besteht diese Kommission aus Mitgliedern der Professorenschaft, des Mittelbaus und der Studierenden. Da bereits berufene Professor:innen meist die Mehrheit in solchen hochschulinternen Entscheidungsgremien haben, ist es nicht unüblich, dass das Berufungsverfahren den Charakter einer Kooptation besitzen. Das heißt, es findet eine Selbstergänzung der Professorenschaft statt, sie wählen ihren neuen Kollegen oder die neue Kollegin also selbst hinzu.
Die Dauer solch eines Berufungsverfahrens in der Vergabe von HAW-Professuren beträgt in der Regel mehrere Monate. Es verläuft in mehreren Prozessstufen:
- Einladung zu Probevorlesungen: Die Berufungskommission entscheidet, welche Bewerbenden zu einer Probevorlesung eingeladen werden.
- Abhalten von Probevorlesung: Die eingeladenen Bewerber:innen halten einen öffentlichen sogenannten Berufungsvortrag.
- Bewerbungsgespräche: Nach erfolgtem Berufungsvortrag entscheidet sich, wer zu einem weiteren Bewerbungsgespräch geladen wird.
- Berufungsfähigkeit nach Rangliste: Die zuständigen akademischen Gremien entscheiden abschließend über die Berufungsfähigkeit der Bewerbenden. Hierfür erstellen sie eine Rangliste, die in der Regel die drei geeignetsten Kandidat:innen aufführt.
- Ministeriales Einvernehmen und Berufung: Die erstellte Rangliste wird an das zuständige Ministerium weitergeleitet, das wiederum sein Einvernehmen bekunden muss. Ist dies geschehen, wird meist die erstplatzierte Person für die Professur berufen.
Anschließend werden Verhandlungen zwischen Wunschkandidat:in und der Fachhochschule durchgeführt. Diese Berufungsverhandlungen entscheiden mit darüber, ob der oder die Bewerbende der Berufung folgt oder das Angebot ablehnt.